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Das Kinderhaus Leoben

Kathrin Haßler-Zach (stehend links), Judith Patterer (zweite von rechts sitzend) und Astrid Kühbacher (ganz rechts vorne sitzend) mit Tagesmüttern, Pädagoginnen und vielen Kindern. Sie informieren über das Kinder-haus Leoben.

Erziehungsberechtigte müssen arbeiten gehen, damit sie erhaltungsfähig sind. Wir geben eine adäquate und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung. Egal, ob unsere Tagesmütter oder im Kinderhaus. Wir haben hier Kinder vom 18. Lebensmonat bis zum vollendeten Schulpflichtalter. Unsere Tagesmütter betreuen sogar ab Null Jahren. Also wir haben auch Babys in Betreuung.

Das Kinderhaus gibt es nun seit 15 Jahren. Uns ist es wichtig, dass unser Kinderhaus als Bildungshaus ge-sehen wird. Unsere Aufgabe ist es, den Kindern Selbständigkeit, Toleranz und Rückgrat mitzugeben, damit sie zu einem diskutierfähigen, lebensfreudigen und mutigen Menschen heranwachsen. Gleichzeit versuchen wir die Vorzüge der Kinder zu erkennen, Anlagen und Kreativität zu fördern. Wir bespielen die Kinder nicht, sondern schaffen einen Raum, in dem sie sich entfalten können.

Jetzt haben wir bald die 15-Jahr-Feier und da führen wir mit den Kindern gemeinsam das "3 Schweinchen“-Theaterstück auf. Wir müssen das spielerisch an die Kinder heranbringen. Zunächst einmal wird die Ge-schichte erzählt, damit die Kinder wissen worum's geht. Dann gehen wir in den Bewegungsraum und probie-ren. Jedes Kind kann jede Rolle spielen. "Ja, wie macht denn der Wolf?" So können sich die Kinder langsam in die Rollen hinein versetzen. Da gibt es kein stures Proben, die Kinder müssen Freude haben.

Eigentlich kommt unser Angebot nicht nur den Kindern zugute, sondern auch den Eltern. Die können sich auf uns verlassen. Wir sind von halb sieben bis 16 Uhr da. Sie können die Kinder auch flexibel bringen. Es gibt gesetzliche Bestimmungen, die vorgeben, dass Kinder nicht länger als 10 Stunden pro Tag fremdbetreut werden dürfen. Für viele Berufstätige entspricht das aber nicht den Realitäten. Vor allem bei Alleinerziehenden. Wenn jemand länger als 10 Stunden in der Arbeit bleiben muss, muss das privat abgedeckt werden. Egal ob es Angehörige gibt, oder nicht.

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