Hinweisgeber-Meldestelle

Das Volkshilfe Meldesystem

Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) in Österreich setzt die EU-Whistleblowing-Richtlinie um. Es verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung interner Meldekanäle, damit Hinweisgeber*innen vertraulich Verstöße melden können.

Die Volkshilfe Vorarlberg betreibt eine solche Hinweisgebermeldestelle.

Mitarbeiter*innen von Unternehmen, die sich dieser Hinweisgebermeldestelle angeschlossen haben, können dort Missstände im Unternehmen persönlich oder anonym aufzeigen bzw. melden.

Beispiele für meldefähige Missstände

  • Verstöße gegen das öffentliche Auftragswesen oder
  • Verstöße im Bereich der Finanzdienstleistungen oder
  • Verstöße gegen den Umweltschutz oder
  • Verstöße gegen die Verkehrssicherheit oder
  • Verstöße gegen die Lebensmittel- und Produktsicherheit oder
  • Verstöße gegen die öffentliche Gesundheit oder
  • Verstöße gegen den Datenschutz oder
  • Korruption oder
  • Missbrauch von EU-Fördergeldern.

 

Hinweis melden

www.hinweisgeber-meldestelle.at

 

Bitte beachten Sie folgende Tipps falls Sie zur Meldung von Hinweisen nach dem Hinweisgeber*innenschutzgesetz anonym bleiben wollen:

  • Geben Sie keine persönlichen Daten an, z. B. Ihren Namen oder Ihr Verhältnis zu den Beteiligten. Geben Sie auch keine Daten an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.
  • Verwenden Sie eine Emailadresse, die Ihren Klarnamen nicht enthält oder nutzen Sie die Möglichkeit mancher Maildienste, Ihre Emailadresse zu verbergen.#
  • Verwenden Sie, um restlos sicher zu sein, für die Abgabe Ihrer Meldung kein dienstlich zur Verfügung gestelltes Endgerät (PC, Notebook, Smartphone, Tablet). Auch eine Intranetverbindung kann Ihre Anonymität gefährden.

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